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Sonderurlaub im Umzugschaos: Gutes Recht oder nicht?
Der Umzug rückt näher und die To-Do-Liste scheint endlos: Angefangen beim Packen der Umzugskartons, über das Renovieren, bis zum Ummelden. Dafür braucht man jede Menge Zeit und selten lässt sich der Berg an Aufgaben, die mit dem Umzug aufkommen, allein nach der Arbeit oder am Wochenende bewältigen. Urlaub muss her – die erste Frage für viele: Habe ich ein Anrecht auf Sonderurlaub für den Umzug?
Umzugsurlaub sparen: Umzugsunternehmen beauftragen und andere die Arbeit machen lassen.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug?
Eines vorweg: Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug haben Arbeitnehmer nicht. Laut § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht nur dann ein Anspruch auf Sonderurlaub, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen unverschuldet daran gehindert wird, zur Arbeit erscheinen zu können - etwa bei der Geburt des eigenen Kindes, beim Tod eines nahen Verwandten (beispielsweise den Eltern, dem Ehepartner oder dem eigenen Kind) und bei der Betreuung eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren.
Für den Umzugsurlaub greift § 616 des BGBs nur, wenn der Umzug ausschließlich während der Arbeitszeit durchführbar ist oder wenn es ein Umzug aus betrieblichen Gründen ist (Standortsverlegung, Versetzung).
Viele Arbeitgeber und die Gewerkschaften haben sich aber bereits gesondert mit dem Thema Sonderurlaub für den Umzug beschäftigt. Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen nach. Viele Arbeitgeber unterstützen beispielsweise betriebliche Umzüge oder Umzüge in eine andere Stadt automatisch mit bis zu zwei Tagen Sonderurlaub. Allerdings ist der Umzugsurlaub oft an bestimmte Bedingungen geknüpft: etwa wird nur einmal alle zwei, bzw. drei Jahre Sonderurlaub für einen Umzug gewährt.
Erfolgreich zum Sonderurlaub: Tipps für das Gespräch mit dem Chef
Findet sich in den genannten Dokumenten nichts im Bezug auf Sonderurlaub im Falle eines Umzugs, ist es ratsam mit dem Betriebsrat, dem Vorgesetzten oder direkt mit der Personalabteilung zu sprechen.
Verweisen Sie im Gespräch auf gute Arbeitsleistungen in der Vergangenheit und auf eventuelle Vorteile, die Ihnen der neue Wohnort bringt. Denn Fakt ist: Jeder ist schon einmal umgezogen – auch Ihre Vorgesetzten - und wird bei einer höflichen Nachfrage sehr wahrscheinlich Verständnis zeigen. Und je schneller Sie umgezogen sind, desto schneller können Sie sich wieder voll auf die Arbeit konzentrieren.
