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Umzugskosten einfach steuerlich absetzen

Ein Umzug belastet die Finanzen. Daher ist die Aussicht, bei der nächsten Steuererklärung einen Teil der angefallenen Umzugskosten zurück zu bekommen, doch sehr beruhigend. Die wichtigsten Informationen zu steuerlich absetzbaren Umzugskosten erhalten Sie in diesem Ratgeber. 

Umzugskosten absetzen bei einem Umzug aus beruflichen Gründen

Machen berufliche Gründe einen Umzug notwendig, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Als Gründe für einen beruflich bedingten Umzug gelten:  

  • der Einstieg in den Beruf (der erste Job)
  • ein Jobwechsel
  • eine Versetzung
  • das Anmieten einer Dienstwohnung
  • wenn eine doppelte Haushaltsführung vermieden oder beendet werden soll
  • eine deutliche Verkürzung des Arbeitsweges (mind. 1 Stunde)

Umzugskosten – welche Kosten können abgesetzt werden?

  • Transportkosten für das Umzugsgut (Umzugswagen und Umzugshelfer)
  • Miete für die alte Wohnung (bei doppelter Mietzahlung)
  • Reisekosten, die in Zusammenhang mit dem Umzug stehen
    (z. B. Fahrtkosten für die Wohnungssuche oder Wohnungsbesichtigung vor Ort)
  • Maklercourtage für die Wohnungsvermittlung

Umzugskosten – was ist bei einem privaten Umzug absetzbar?

Bei einem Umzug, der aus privaten Gründen erfolgt, können Sie sich auch einen Teil der Umzugskosten von der Steuer zurückholen. Dabei wird unterschieden zwischen:  

  • Haushaltsnahen Dienstleistungen: z. B. der Transport des Umzugsgutes durch eine Umzugsfirma (20% der Umzugskosten können abgesetzt werden) oder kleine Renovierungsarbeiten, die so genannten Schönheitsreparaturen, die bei dem Umzug anfallen.
  • Außergewöhnlichen Belastungen: z. B. Umzugskosten, die bei einem Umzug durch Krankheit oder auf Grund einer Behinderung entstehen (wenn die alte Wohnung nicht behindertengerecht ist). In manchen Fällen zählt dazu auch der Umzug nach Trennung oder Scheidung.
  • Sonstigen Kosten: z. B. das Ummelden von Fahrzeugen oder Personen, in besonderen Fällen auch Nachhilfe für schulpflichtige Kinder. 

Wichtig: Lassen Sie sich alle Umzugskosten quittieren! Denn um die Steuerersparnis zu erhalten, müssen die Rechnungen mit der Steuererklärung an das Finanzamt geschickt werden.       


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